Eine Kündigungsschutzklage - also die Klage, mit der sich ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wehrt - ist nichts für Berufsanfänger, Hausanwälte und den Scheidungsanwalt. Obwohl praktisch alle Kündigungsschutzklagen mit einer Abfindung oder seltener einer Weiterbeschäftigung enden, erheben die meisten Arbeitnehmer keine Klage gegen eine Kündigung. Mehrere Studien belegen, dass die Klage gegen die Kündigung sich lohnt.
Der Grund dafür, dass trotzdem nur ein Teil der Arbeitnehmer Klage erhebt, ist der Schock über die Kündigung, fehlendes Wissen über die Möglichkeiten und die kurze Frist, in der entschieden werden muß: "Klage ich oder klage ich nicht?". Denn gegen die Kündigung muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung vor dem Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erhoben werden, § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Die Klagefrist wird häufig übersehen, die Rechtsprechung ist sehr streng und ändert sich schnell [ein Beispiel, wie ein Arbeitnehmer seine Rechte durch Nichtbeachtunng der Klagefrist verloren hat].
Manchmal scheitert es aber auch daran, dass man keinen versierten Anwalt kennt. An erster Stelle steht nämlich die Wahl des richtigen Anwalts. Der richtige Anwalt ist der wichtigste Faktor, den sie selbst beeinflussen können, um die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage oder die Höhe der erreichbaren Abfindung zu optimieren.
Für eine Kündigungsschutzklage braucht man keinen Anwalt der alles und nichts kann. Auch ein Fachanwalt für Familienrecht wäre sicher nicht die richtige Wahl. Aber auch der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist häufig nicht auf Kündigungsrecht spezialisiert oder macht trotz des Fachanwalts im Arbeitsrecht überwiegend Verkehrsrecht. Bei der Suche sollten sich Arbeitnehmer daher daran orientieren, ob der Anwalt nachweislich viele Kündigungsschutzmandate bearbeitet.
Das Juracity - Recht für Alle! Team hilft Ihnen, wenn Sie keinen im Kündigungsrecht versierten Anwalt kennen.
Rechtsanwalt Felser hat eine Rechtsabteilung einer großen Gewerkschaft geleitet und Erfahrungen aus mehreren tausend Kündigungsschutzverfahren. Diese gibt er als Fachbuchautor, in Fachaufsätzen und als Referent weiter. Rechtsanwalt Felser hat mehrere Fachanwälte für Arbeitsrecht in seiner Kanzlei ausgebildet. In der Süddeutschen Zeitung, der „Welt“, Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Frankfurter Rundschau, Bild, WDR, MDR, Deutschlandfunk und anderen Medien wird er regelmäßig zum Thema „Kündigung“ befragt. Er kennt sich im Kündigungsrecht also nachweislich aus. [mehr Informationen zu Rechtsanwalt Felser ...]
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Die Kündigungsschutzklage Online beruht auf einem von Rechtsanwalt Felser entwickelten Fragebogen, der sicherstellt, dass alle Fehler der Kündigung entdeckt werden und mit der Klage fristgerecht angegriffen werden. Denn häufig werden Mängel bei der Kündigung übersehen. Nutzen Sie die Erfahrung von Rechtsanwalt Felser. [mehr Informationen zur Kündigungsschutzklage online ...]
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